Werries im Wandel der Jahrhunderte. Band 2

Die Ev. Gemeinschaftsschule zwischen der NS Zeit bis zu deren Auflösung


Die Werrieser Kinder gingen, soweit sie evangelisch waren, bis 1911 zur ,,Kanalschule" in der Nähe der Hängebrücke, die über den Kanal führt. Heute ist dort der Kindergarten einer Elterninitiative untergebracht. Von 1912 bis 1938 besuchten sie die Evangelische Schule am Alten Uentroper Weg, Ecke Braamer Straße.


1938 bildeten die Nazis die Gemeinschaftsvolksschule. Die Grundschüler südlich der Klenzestraße gingen in das frühere Evangelische Gebäude zusammen mit den älteren Mädchen. Ins katholische Gebäude gingen die restlichen Grundschüler und die älteren Jungen.

Ein Herr Wiehage war der Rektor dieses Unternehmens.


In den Schulen wurde der Religionsunterricht immer dürftiger. Das Schulgebet fiel weg. Bald sollte es an den „Gemeinschaftsschulen“ keine religiöse Unterweisung mehr geben. Deshalb wurde der kirchliche Unterricht auf drei Jahre ausgedehnt. In den ersten zwei Jahren, im Vorkatechumenen- und Katechumenenunterricht, kamen die Kinder zu einer Wochenstunde zusammen. Im dritten Jahr, im Konfirmandenunterricht, zwei Stunden in der Woche.


1938 wurden alle Konfessionsschulen aufgelöst und zu Gemeinschaftsschulen umgeformt. Die Lehrer sollten parteikonform unterrichten. Hier lag der Grund für die Verlängerung des kirchlichen Unterrichtes.


Ab 10 Jahren musste jedes Kind am Jungvolk bzw. an den Jungmädchengruppen teilnehmen. Ab 14 war jeder Jugendliche verpflichtet zur Hitlerjugend (HJ) bzw. zum Bund Deutscher Mädchen (BDM) zu gehören. Einmal oder zweimal in der Woche war „Dienst“. Lager, Fahrten und jugendgemäße Veranstaltungen ließen viele Kinder begeistert ein und gern mittun. Sie wurden ganz im Sinne der Herrschenden erzogen.


Einmal schlugen sich während der Nazizeit zwei Kinder auf dem Schulhof. Der Lehrer, der die Aufsicht hatte, schritt ein. Der eine war der Sohn eines bekannten Mannes, der andere der Sohn eines Bergmanns. Nummer eins war natürlich nicht schuld an der Prügelei. Nummer zwei wurde vom Lehrer als der Schuldige geschlagen. Der Vater des zweiten, ein Bergmann, stellte den Lehrer zur Rede. Der Lehrer wollte auf eine Diskussion nicht eingehen. Er wies den Vater ab. Der hatte vorher schon vor Zorn gekocht. Nun langte er zu und schlug den Lehrer. Der Lehrer zeigte den Mann an. Er bekam bei Gericht kein Recht. Zwanzig Jahre davor wäre das Urteil anders ausgefallen.